BEWILLIGUNGSVERFAHREN

DER MÜHSAME TEIL

Jedes Projekt wird bereits in der Entwicklungs- und Planungsphase auf seine grundsätzliche behördliche Genehmigungsfähigkeit hin konzipiert. Dabei sind vor allem die planenden Architekten gefordert. Gerade die Abklärung gestalterische Fragen erweist sich in der Praxis oft als mühsam, sind dabei doch Institutionen wie Gestaltungsbeirat, Altstadtkommission oder das Denkmalamt zu kontaktieren. Eine qualitätsvolle Planung und die nötige Erfahrung, oftmals auch ein langer Atem sind notwendig für ein gutes Ergebnis. Nachbarschaftsrechtliche Belange dürfen bei der Planung nicht übersehen werden. Die erfolgreiche Abwicklung aller Behördenverfahren in vertretbarer Zeit gehört zu den Stärken unseres Hauses.